2. Mit von der Staatsanwaltschaft genehmigter Verfügung vom 23. Juli 2004, mitgeteilt am 30. Juli 2004, stellte der zuständige Untersuchungsrichter das Verfahren ein. Zur Begründung wurde im Wesentlichen ausgeführt, gemäss Beweisergebnis sei die Arbeit den drei aufgebotenen Baumaschinenführern von B. als Mitglied des Gemeindevorstands Rueun zugewiesen worden. Der Einsatz von schweren Baumaschinen sei - was nicht angezweifelt werde - aufgrund der äusserst prekären Verhältnisse angebracht gewesen. Nach der ersten Rüfe seien Wachen entlang des Valdunbachs bis oberhalb von Rueun aufgestellt und die Feuerwehr von Siat kontaktiert worden.