{"Signatur": "GR_KG_005", "Spider": "GR_Gerichte", "Datum": "2004-10-06", "PDF": {"Datei": "GR_Gerichte/GR_KG_005_BK-2004-46_2004-10-06.pdf", "URL": "https://entscheidsuche.gr.ch/tribunavtplus/ServletDownload/BK_2004_46_ea3b182beef59b8c349185d9526f43b08ca2264ab0e2c0acca19b59adcd609765583ed6b8d9c2371a48ebbad2a82c8d6984ed3806e29f8d78a38b42e9e1e6001edc1bc0425c099a9488a18062b80f8de?path=ea3b182beef59b8c349185d9526f43b08ca2264ab0e2c0acca19b59adcd609765583ed6b8d9c2371a48ebbad2a82c8d6984ed3806e29f8d78a38b42e9e1e6001edc1bc0425c099a9488a18062b80f8de&pathIsEncrypted=1&dossiernummer=BK_2004_46", "Checksum": "1987224c0edc46fd6d75263d429845b7"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["BK 2004 46"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr"], "Text": "Graubünden Kantonsgericht II. Strafkammer 06.10.2004 BK 2004 46"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Grigioni Tribunale cantonale Camera penale II 06.10.2004 BK 2004 46"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Graubünden Kantonsgericht II. 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Würdigt man die im Bericht erwähnten\nFaktoren aus Sicht der damals Verantwortlichen, lässt sich denn auch nicht - wie\nnoch darzulegen sein wird (vgl. die nachstehenden Erwägungen unter Ziff. 6) -\nauf die Vorhersehbarkeit des zweiten Murengangs schliessen. Von Bedeutung\nist aber insbesondere die fachgutachterliche Erklärung für den zweiten Murengang. Hierzu wird im Bericht auf S. 10 wörtlich folgendes ausgeführt:\n\"Anhand der Spuren, Augenzeugen und Filmaufnahmen ergibt sich ein\nsehr schnelles Abfliessen einer relativ schlammigen und sehr wasserreichen Masse. Der Ablauf erfolgte in zwei Schüben, wovon der zweite der\nwesentlich grössere war. Als Hypothese kann vermutet werden, dass der\nerste Schub - ausgehend möglicherweise vom Igniu - zu einer weitreichenden Destabilisierung des Gerinnes, insbesondere der Einhänge,\nführte. Kombiniert mit den ohnehin dauernd hohen Abflüssen und der\nenormen Durchnässung des Bodens ergab sich die Ausgangslage für\nden zweiten Schub. Es ist vorstellbar, dass sich dieser durch fortlaufende\nErosion/Nachrutschen aus den Böschungen entlang des gesamten Gerinnes aufbaute, und so bis zum Kegelhals in sein enormes Ausmass in\neiner Kettenreaktion erreichte.\"\n\nAls Ursache für den zweiten Murengang wird demnach eine komplexe,\ndurch die konkreten geologischen und meteorologischen Verhältnisse bedingte\nKettenreaktion genannt. Es handelt sich hierbei wohlgemerkt um eine Hypothese, mithin eine Vermutung. Das Ereignis im Ual da Valdun - so die Gutachter\nin ihren Schlussbemerkungen (S. 15) - sei in verschiedener Hinsicht bemerkenswert und verdiene auch in Zukunft spezielle Beachtung. Es seien einige Fragen\naufgetaucht, die durchaus vertiefte Abklärungen - auch und gerade im Forschungsbereich - verdienen würden. Wenn nun seitens von eigens beigezogenen Gutachtern im Nachgang an das Ereignis nur Vermutungen über die Ursachen des zweiten, derart verheerenden Murengangs angestellt werden können\nund im besonderen Mass die Ausserordentlichkeit des Ereignisses hervorgehoben wird und weitere Nachforschungen empfohlen werden, kann schlicht nicht\nbehauptet werden, die Verantwortlichen in Rueun hätten - ohne über vergleichbare fachspezifischen Kenntnisse zu verfügen und ohne die nachträglich bekannten Fakten zu kennen - schon im Vorfeld des Ereignisses die Gefahr einer\nsolchen unglücklichen Verkettung von Umständen in Betracht ziehen und mit\neinem zweiten, dermassen grossen und schnell abgehenden Murengang rechnen müssen. Ein solcher Vorwurf rechtfertigt sich umso weniger, als in der Ereignisdokumentation festgehalten wird, beim Murenabgang im Ual da Valdun\n14\n\ndes Jahres 2002 handle es sich um ein selteneres als ein 100-jährliches Ereignis. Gemessen am Kataster und am Naturraumpotential sei davon auszugehen,\ndass es noch in dem für die Gefahrenkarten relevanten Bereich bis 300-jährlich\nliege. Dass Gemeindefunktionäre - und dies unter dem bei jedem Krisenfall bestehenden Zeit- und Handlungsdruck - ein dermassen seltenes und in seiner\nEntstehung auch für Experten bemerkenswertes Ereignis voraussehen, kann\nnicht verlangt werden. Allein schon dieser nachträglich erstellte Bericht spricht\ndemnach klar gegen den seitens der Beschwerdeführer erhobenen Vorwurf.\n\n6. Auch die in der Ereignisdokumentation erwähnten, bereits zum\nZeitpunkt der Ereignisse bekannten Faktoren lassen entgegen der Auffassung\nder Beschwerdeführer nicht auf die Vorhersehbarkeit des zweiten Murengangs\nund damit der Gefahr, welche die Verantwortlichen die drei Baggerführer aussetzten, schliessen.\n\na) Als wohl wesentlichste Grundlage zur Einschätzung der Gefahrenlage nach dem ersten Murengang stand den Verantwortlichen in Rueun\nder auch in der Ereignisdokumentation besonders erwähnte revidierte Bericht\nzum Gefahrenzonenplan Rueun, Teilgebiet Grava, vom 26. Oktober 1998 zur\nVerfügung (act. 3.18). Nebst den geologischen Gegebenheiten zeigt dieser Bericht auch die in früheren Jahren eingetretenen Ereignisse auf. Der Bericht hält\nzusammenfassend fest, dass es in der Vergangenheit immer wieder zum Ausbruch des Valdunbachs gekommen sei. Der Bach scheine jedoch im 19. Jahrhundert bedeutend aktiver gewesen zu sein. Die Verhältnisse auf dem Schuttkegel würden sich heute wesentlich anders präsentieren. Die 1993 errechnete\nMurenfracht von 50'000 m3 erscheine angesichts des Feststoffpotentials im Murgangentstehungsgebiet übertrieben. Zu rechnen sei mit einer Rüfe mit einer geschätzten Ereignisfracht von 30'000 bis 50'000 m3, wobei der untere Gabelwert\nrealistisch sei. Bei der Brücke auf 770 m ü. M. müsse aufgrund einer Querschnittverengung mit einem beidseitigen Ausbruch gerechnet werden. Die Murenfracht\nbetrage an dieser Stelle aber auch im Katastrophenfall maximal 6'000 m3, wobei\ndavon auszugehen sei, dass eine allfällige Rüfe ihr Grobgeschiebe nach weiteren 150 m verloren haben dürfte, so dass für das folgende Gebiet nur noch auf\neine geringe Gefährdung in Form von Überschwemmungen und Sandablagerungen zu schliessen sei.\n\nGemäss Aussage von F., Regionalleiter des Amtes für Wald Surselva und\nMitverfasser des genannten Berichts, entsprach der erste Murgangschub, der\n15\n\n"}