Das Entschädigungsgesuch von X. datiert vom 23. August 2004 und wurde bei der Beschwerdekammer des Kantons Graubünden eingereicht. Mit rechtskräftigem Entscheid vom 16. Juni 2004, mitgeteilt am 12. August 2004, wurde die Beschwerde von F., G. und H. von der Beschwerdekammer abgewiesen. Auf das eingereichte Gesuch ist deshalb einzutreten.