Zur Abklärung des Unfallherganges und eines allfälligen strafrechtlichen Verschuldens eröffnete die Staatsanwaltschaft Graubünden mit Verfügung vom 3. September 2002 eine Strafuntersuchung gegen X. wegen fahrlässiger Tötung. Mit Verfügung der Staatsanwaltschaft Graubünden vom 10. März 2004, mitgeteilt am 16. März 2004, wurde die Strafuntersuchung gegen X. eingestellt.