Dieser habe erklärt, er habe die drohende Gefahr einer zweiten Rüfe kommen sehen. Er und sein Begleiter hätten festgestellt, wie viel Wasser der Fluss führe, worauf man B. in Rueun telefoniert habe, um ihn darüber und die daraus resultierende Gefahr zu informieren. Zum einen gilt festzustellen, dass diese angeblichen Äusserungen von G. I. klar im Widerspruch zu seiner eigenen, unter Hinweis auf die Wahrheitspflicht gemachte Zeugenaussage steht. Zum anderen hat sich aber auch H. I. nicht in dieser Weise geäussert. Ebenso wenig werden solche Äusserungen etwa durch den Gemeindepräsidenten von Siat, J., bestätigt.