c) Des Weiteren hatten die Verantwortlichen die Möglichkeit, sich vor dem Einsatz der Bagger einen Überblick im Rüfengebiet zu verschaffen. H. I., der sich nach dem ersten Rüfengang zusammen mit G. I. ins Ual da Valdun begab, erklärte anlässlich seiner Befragung als Zeuge (act. 3.12), bei ihrem Augenschein sei keine Gefahr für das Dorf Rueun erkennbar gewesen. Die Sichtund Wetterverhältnisse seien aber schlecht gewesen. Er hätte - so I. - jedoch sicherlich die Gemeindebehörden von Rueun informiert, wenn er auch nur den leisesten Verdacht gehabt hätte, dass eine zweite Rüfe niedergehen könnte. Ähnlich äusserte sich G. I., der H. I. begleitete.