Ausgewertet wurden vor allem die im Zusammenhang mit dem Ereignis zusätzlich gewonnenen geologischen und meteorologischen Erkenntnisse, mithin also ein Wissen, das zum Zeitpunkt des Murengangs noch nicht zur Verfügung stand. Das Verhalten der Verantwortlichen bei der Bewältigung des Naturereignisses bildete denn auch nicht direkt Gegenstand von Abklärungen. In diesem Bericht zum Ausdruck kommt somit eine nicht auf den potentiellen Täterkreis bezogene Ex-post-Betrachtung.