Weiter werde in der Einstellungsverfügung ausgeführt, dass es sich beim Murenniedergang gemäss Ereignisdokumentation um ein selteneres als ein 100-jähriges Ereignis handle. Die Ausserordentlichkeit des Wetterereignisses sei jedoch schon am Mittag des 16. November 2002 feststellbar gewesen. Unverständlich erscheine sodann, weshalb bei der instabilen geologischen Situation im Ual da Valdun über eine Länge von 1'200 Metern nur eine einzige Anrissstelle in Betracht gezogen worden sei. Weder dem Bericht zum Gefahrenzonenplan Rueun noch dem Ereignisbericht sei zu entnehmen, dass der Niedergang eines zweiten Murgangschubes als etwas Unvorhersehbares einzustufen sei.