Die Begründung der Unvorhersehbarkeit stütze sich darauf, dass beim ersten Niedergang die prognostizierte Kubatur von 20'000 m3 schon zu Tal gegangen sei. Die Untersuchung habe aber weder ergeben, dass die Gemeindebehörden bei der Lagebeurteilung die prognostizierte Kubatur berücksichtigt hätten, noch sei die Kubatur des ersten Murgangschubes zu diesem Zeitpunkt überhaupt festgestellt worden. Hinzu komme, dass im Gefahrenzonenplan auf eine mögliche Ereigniskubatur von 30'000-50'000 m3 hingewiesen worden sei. Weiter werde in der Einstellungsverfügung ausgeführt, dass es sich beim Murenniedergang gemäss Ereignisdokumentation um ein selteneres als ein 100-jähriges Ereignis handle.