auch wurde nicht mit einem bleibenden Nachteil gerechnet. Die drei verletzten Maschinisten verzichteten auf die Stellung eines Strafantrags wegen Körperverletzung. B.1. Zwecks Abklärung der Sachlage eröffnete die Staatsanwaltschaft Graubünden am 3. Februar 2003 eine Strafuntersuchung. Mit der Durchführung der Untersuchung wurde das Untersuchungsrichteramt Ilanz beauftragt.