{"Signatur": "GR_KG_005", "Spider": "GR_Gerichte", "Datum": "2004-10-06", "PDF": {"Datei": "GR_Gerichte/GR_KG_005_BK-2004-44_2004-10-06.pdf", "URL": "https://entscheidsuche.gr.ch/tribunavtplus/ServletDownload/BK_2004_44_ea3b182beef59b8c349185d9526f43b08ca2264ab0e2c0acca19b59adcd60976c39a2a6162fe911dab9cca40007213b43d4b0bb625d1eda1bc6c53ac17d6c7d7edc1bc0425c099a9488a18062b80f8de?path=ea3b182beef59b8c349185d9526f43b08ca2264ab0e2c0acca19b59adcd60976c39a2a6162fe911dab9cca40007213b43d4b0bb625d1eda1bc6c53ac17d6c7d7edc1bc0425c099a9488a18062b80f8de&pathIsEncrypted=1&dossiernummer=BK_2004_44", "Checksum": "e6db49b0080b8135a5d0c12c27bad1b6"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["BK 2004 44"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr"], "Text": "Graubünden Kantonsgericht II. Strafkammer 06.10.2004 BK 2004 44"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Grigioni Tribunale cantonale Camera penale II 06.10.2004 BK 2004 44"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Graubünden Kantonsgericht II. 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Oktober 2005 (6S.212/2005 und 6S.213/2005 und 6P.785/2005) nicht eingetreten.)\n\nEntscheid\nBeschwerdekammer\n\nVorsitz Vizepräsident Bochsler\nRichterInnen Heinz-Bommer und Rehli\nAktuar Blöchlinger\n\n——————\n\nIn der strafrechtlichen Beschwerde\n\ndes X., Beschwerdeführer, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. iur. Bernardo Lardi,\nPostfach 474, Reichsgasse 65, 7002 Chur,\n\nund\n\ndes Y., Beschwerdeführer, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. iur. Rudolf Kunz,\nOttoplatz 19, 7000 Chur,\n\ngegen\n\ndie Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Graubünden vom 23. Juli\n2004, mitgeteilt am 30. Juli 2004,\n\nbetreffend Arbeitsunfall,\n2\n\nhat sich ergeben:\n\nA.1. Am Donnerstag, dem 14. November 2002, setzten in der oberen\nSurselva intensive Regenfälle ein. Bis am Sonntag, dem 17. November 2002,\nwurde an den Messstellen in der Surselva sehr hohe Niederschlagsmengen gemessen (Ilanz: 203.0 I/m2; Pigniu 199.8 I/m2; Tavanasa 214.4 I/m2; Trun 252.3\nI/m2). Wie in anderen, von den schweren Unwettern betroffenen Gemeinden war\nauch die Feuerwehr in der Gemeinde Rueun seit den frühen Morgenstunden mit\nKontroll- und Räumungsarbeiten beschäftigt. Unter anderem wurde mit einer\nschweren Baumaschine bei der Örtlichkeit Grava unterhalb des Dorfes Rueun\ngearbeitet, um einen Wasserausbruch aus dem Valdunbach zu verhindern.\n\n2. Gegen 12.10 Uhr kam es im Ual da Valdun zu einem ersten, entlang des Valdunbachs durch Rueun laufenden Murgang. Der Bach trat in der\nFolge bei der Örtlichkeit Grava über die Ufer und überschwemmte das Gebiet\noberhalb der Kantonsstrasse. Die Oberalpstrasse musste gesperrt und der Verkehr umgeleitet werden. Die mit den Wuhrarbeiten beschäftigen Feuerwehrmänner konnten sich noch rechtzeitig in Sicherheit bringen. Um das Wasser des Valdunbachs wieder in den richtigen Verlauf zu leiten, bot der Gemeindevorstand\ndrei schwere Baumaschinen auf. Gleichzeitig wurden die Anwohner aus dem\ngefährdeten Dorfgebiet evakuiert.\n\n3. In der Folge führten die bei verschiedenen Firmen tätigen Maschinisten A., Y. und X. drei Bagger nach Rueun. Dort wurden sie von B., dem für\ndie Wasserversorgung zuständigen Mitglied des Gemeindevorstandes, über ihren Einsatz instruiert. Y. und X. begannen umgehend, mit dem angeschwemmten Material entlang des Valdunbachs einen Damm zu bauen. A. baggerte seinerseits Rüfenmaterial aus dem Bachbett auf die Werkstrasse.\n\n4. Die Arbeiten waren nahezu abgeschlossen, als es gegen 16.00 Uhr\nim Ual da Valdun zu einem zweiten Murgangschub kam. Durch die abgehenden\nGeröll- und Schuttmassen wurde der Gerinnebereich unterhalb der Brücke vom\noberen Dorfteil abwärts gefüllt und alle drei Baumaschinen wurden talwärts mitgerissen. X. wurde aus der Führerkabine seines Baggers geschleudert. Er\nkonnte rund 250 Meter weiter unten schwer verletzt aus den Schlammmassen\ngerettet werden. Y. wurde mit schweren Verletzungen aus seiner Baumaschine\ngeborgen. Dagegen konnte A., der in der mit Schlamm überschwemmten Führerkabine mit einem Bein eingeklemmt war, erst gegen 18.00 Uhr nach Beizug\n3\n\neines schweren Bergungsgeräts und unter Einsatz eines Helikopters gerettet\nwerden.\n\n5. X. zog sich beim Unfall mehrere Rippenbrüche, eine Lungenprellung mit Lungenkollaps, eine Hirnblutung, einen Leberriss, einen Milzriss, eine\nkomplexe Knieverletzung, einen Gesichtsschädelbruch sowie weitere kleinere\nVerletzungen zu und wurde im Kantonsspital Chur hospitalisiert. Die Verletzungen wurden als lebensgefährlich eingestuft. Gemäss einem am 6. März 2003\neingeholten Arztbericht muss X. trotz erfreulich verlaufenem Heilungsprozess\nmit bleibenden psychischen und physischen Nachteilen rechnen. Y. wurde ins\nRegionalspital Ilanz eingewiesen. Er erlitt ein stumpfes Brustkorbtrauma mit Rippenserienfraktur, eine Herzprellung sowie eine Unterschenkelfraktur. Gemäss\neinem Bericht seines Hausarztes vom 24. März 2003 musste sich Y. in der Klinik\nValens einer Rehabilitation unterziehen. Bei den teils vorbestehenden Rückenleiden - so der Hausarzt - sei nicht auszuschliessen, dass Y. Vollinvalide bleibe.\nBei A. stellte die Ärzteschaft des Regionalspitals Ilanz eine Unterkühlung sowie\ndiverse Prellungen und Hautablederungen fest. Seine Verletzungen wurden als\nnicht lebensgefährlich eingestuft; auch wurde nicht mit einem bleibenden Nachteil gerechnet. Die drei verletzten Maschinisten verzichteten auf die Stellung eines Strafantrags wegen Körperverletzung.\n\nB.1. Zwecks Abklärung der Sachlage eröffnete die Staatsanwaltschaft\nGraubünden am 3. Februar 2003 eine Strafuntersuchung. Mit der Durchführung\nder Untersuchung wurde das Untersuchungsrichteramt Ilanz beauftragt.\n\n"}