A. Am 29. April 2004 stellte X. gegen A., B., C. und D. Strafantrag wegen Urkundenunterdrückung und Betrug. In der Begründung wurde geltend gemacht, dass der Anzeigeerstatter am 11. Juli 2003 vollständige Akteneinsicht beim Sozialdienst der Stadtgemeinde E. verlangt habe. Die Akten seien ihm am 30. Juli 2003 überstellt worden. Dabei habe er festgestellt, dass sich der per Ende 2