Sie basiert auf der Annahme, dass die Bremsgeräusche von Anfang an eine derartige Intensität hatten, dass sie vom Ehepaar A. und B. sofort wahrgenommen wurden. Gegen eine solche Annahme spricht nun nicht nur die über mehrere Meter nur einseitige Ausprägung der Bremsspur, sondern auch der Umstand, dass sich das Ehepaar - das im Übrigen keinen Grund hatte, besonders auf Bremslärm zu achten - in einem die Aussengeräusche dämmenden Fahrzeug wegbewegte.