an Stelle jener der ihm widersprechenden Zeugen. Zumindest der Abschluss des Überholmanövers war vom Abstellplatz - wie sich aus der Fotodokumentation ergibt - zu beobachten und dass er das ganze Überholmanöver gesehen hat, ist lediglich eine Behauptung, die ihren Ausgangspunkt wiederum auf der Beteuerung hat, er sei bereits mit dem ganzen Fahrzeug auf der Oberlandstrasse gestanden. Gerade diese Aussage erscheint nicht glaubhaft und es besteht denn auch kein Anlass, ihr mehr Glauben beizumessen als etwa den Aussagen von Z..