a) Der Beschwerdeführer führte anlässlich seiner polizeilichen Einvernahme vom 26. März 2003 (act. 3.9) aus, er sei vom Ausstellplatz rund fünf Meter in die Oberlandstrasse gefahren, als er - für ihn unverhofft - gesehen habe, dass ein von C. nahender PW-Lenker zum Überholen des von A. gelenkten Fahrzeugs angesetzt habe. Er habe bis zum Stillstand abgebremst und dem Überholenden sei es dadurch problemlos gelungen, vor seinem Fahrzeug wieder nach rechts einzubiegen. Alsdann habe aber auch noch Z. zum Überholen angesetzt.