Die Aussage der Zeugin B. sei nachweislich falsch. Die Einstellungsverfügung sei aber auch deshalb rechtswidrig und unangemessen, weil Z. bezüglich gewisser Verkehrsregelverletzungen geständig sei. So habe sie zumindest ihre Geschwindigkeitsübertretung, die sich auch durch die Bremsspuren belegen lasse, zugegeben. Weiter habe Z. erklärt, sie sei voll auf die Bremse getreten, und da ihr Auto über kein ABS verfüge, habe sie es nicht mehr lenken können. Hätte sie die Bremsen losgelassen, hätte sie problemlos wieder nach 4 rechts hinter das Fahrzeug des A. und der B. einschwenken und damit die Kollision vermeiden können.