C.1. Gegen diese Einstellungsverfügung liess X. am 26. Juli 2004 Beschwerde bei der Beschwerdekammer des Kantonsgerichts erheben, wobei folgende Anträge gestellt wurden: 1. Es sei die Einstellungsverfügung des Untersuchungsrichteramtes Ilanz vom 23. Juni 2004 aufzuheben. 2. Es sei die Strafuntersuchung soweit erforderlich zu ergänzen und es sei gegen Z. Anklage zu erheben. 3. Unter gesetzlicher Kostenfolge und Zusprechung einer angemessenen Entschädigung an den Beschwerdeführer.