In Bezug auf das Unfallgeschehen liegen unterschiedliche Angaben der Beteiligten vor. Z. gibt im Wesentlichen an, sie habe, nachdem sie sich vergewissert habe, dass kein Gegenverkehr nahte, zum Überholen des Fahrzeugs von A. angesetzt. Kurz darauf habe sie aus einer Distanz von rund 60 Metern wahrgenommen, wie X. mit seinem VW Golf aus dem bergseitigen Ausstellplatz auf die Kantonsstrasse eingebogen sei, um in Richtung C. zu fahren. Obwohl beide Lenker ihre Fahrzeuge abgebremst hätten, sei es zur Kollision gekommen. X. gibt demgegenüber an, er sei schon zum Zeitpunkt, als der Lenker des schwarzen Personenwagens A. überholt habe, vollständig auf der Kantonsstrasse gestanden.