Hierzu wurden in der Folge noch Fotos eingereicht. Es mag etwas befremden, dass sich der durch einen Rechtsanwalt vertretene Strafantragsteller und Anzeigeerstatter anfänglich mit einer äusserst pauschal gehaltenen Eingabe an die Strafverfolgungsbehörden begnügt hatte und dass er es nicht als nötig ansah, ihr bereits vorhandenes oder leicht zu beschaffendes Beweismaterial beizulegen. Auf der anderen Seite hat der Kreispräsident Oberengadin die daraus erwachsenden Weiterungen selber zu verantworten.