krepanz bereits ausreichen würde, um die Einstellung des Verfahrens als nicht mehr vertretbar erscheinen zu lassen, kann offen bleiben, kommt doch nunmehr hinzu, dass in der Beschwerde (die ursprüngliche Anzeige verdeutlichend) geltend gemacht wird, es seien insgesamt sechs Bäume in Mitleidenschaft gezogen worden, wobei nicht nur Äste abgeschnitten – und dies nahe am Stamm und nicht an der Grundstücksgrenze –, sondern zum Teil auch Baumspitzen entfernt worden seien. Hierzu wurden in der Folge noch Fotos eingereicht.