C. Mit Einstellungsverfügung vom 06. Januar 2004 verfügte die Kreispräsidentin G.: „1. Das Strafverfahren gegen C. wegen Verletzung von Verkehrsregeln wird eingestellt. 2. Die Kosten des vorliegenden Verfahrens gehen zulasten der Kreiskasse G.. 3. (Rechtsmittelbelehrung). 4. (Mitteilung).“