eher muss der Eingriff aber erlaubt sein, wenn der Dritte in irgendeiner Weise in die Sache verwickelt ist. Eine andere Interpretation würde zur grotesken Situation führen, dass bei Vorliegen einer Notstandssituation ein völlig Unbeteiligter Eingriffe über sich ergehen lassen müsste und der Täter straflos bliebe, während derjenige, der eine Notstandsituation provoziert und diese also zu verantworten hat, vor solchen Eingriffen geschützt wäre und der Täter sich strafbar machen würde, wenn er gegenüber einer solchen Person Notstandshandlungen vornähme. Das kann ganz offensichtlich nicht der Sinn des Gesetzes sein.