lediglich dahin, es wäre – selbst wenn sie telefonisch erreichbar gewesen wäre – niemand ausgerückt. - Ein neues Element im vorliegenden Verfahren bildet das Urteil des Kantonsgerichtausschusses vom 19. November 2003, mit welchem X. im Zusammenhang mit dem Vorfall vom 8. Januar 2001 der mehrfachen Nötigung und des mehrfachen Versuchs dazu schuldig gesprochen wurde, weil sie die Eheleute Z. und C. mit der Hellebarde bedroht hatte.