So ersuchte der Untersuchungsrichter bei der Notruf- und Einsatzzentrale (NEZ) der Kantonspolizei Graubünden um Auskunft über die am fraglichen 8. Januar 2001 erfolgten Anrufe, wobei ihm mitgeteilt wurde, Tonbänder würden nach einem Monat, Meldungen nach einem Jahr gelöscht. Vom seinerzeitigen Kreispräsidenten E. erhielt der Untersuchungsrichter auf Anfrage zur Antwort, er sei zur fraglichen Zeit von beiden Parteien mehrmals telefonisch kontaktiert worden und insbesondere Frau X. habe oft und ohne Anmeldung bei ihm vorgesprochen.