Dieser soll den Rat gegeben haben, X. für kurze Zeit bis zur Beendigung der Arbeiten in ihrer Wohnung einzusperren. Vom Untersuchungsrichter zu dieser Sache schriftlich angefragt, antwortete Johannes E. mit Schreiben vom 15. Mai 2004, es sei ihm nicht mehr möglich, nach so langer Zeit die ihm gestellten Fragen zu beantworten. 4