4. Am Nachmittag des 8. Januar 2001 begaben sich A. Z. und B. Z. zusammen mit dem Schreiner C. zur Liegenschaft in Gatrus, um beim Aufgang ins zweite Obergeschoss eine Tür sowie Täfer zu montieren. Der Ablauf der Ereignisse von diesem Nachmittag wird in den verschiedenen Einvernahmen nicht ganz widerspruchsfrei geschildert, doch kann im wesentlichen von folgendem Sachverhalt ausgegangen werden: A. Z. klopfte an der Haustür an, worauf X. auf der Laube erschien und erklärte, A. Z. habe Hausverbot. Weil sie die Haustüre geschlossen und den Schlüssel stecken gelassen hatte, wuchtete A. Z. die Türe auf.