Damit der Zugang zur Wohnung jederzeit und ungehindert möglich sei, müssten alle Gegenstände aus dem Treppenhaus und von der Treppe bis zum 31. Mai 2000 entfernt werden; auch sei der Zwischenbau bis zum gleichen Datum zu räumen. Während der eingeschrieben gesandte Brief von X. nicht angenommen wurde, erreichte ein mit normaler Post zugestellter Brief offenbar die Adressatin. Diese machte jedoch keine Anstalten, der Aufforderung zur Räumung der fraglichen Lokalitäten nachzukommen.