Sie erhielt ferner das Recht, auf ihre Kosten einen eigenen Zugang ab dem Stallzwischenboden in ihre Wohnung zu bauen, nach dessen Erstellung der Haupteingang nicht mehr benutzt werden sollte. Der an den Stall angebaute Holzschopf sollte von H. bis Ende 1998 benützt werden können und danach in das unbeschwerte Eigentum seiner Schwester übergehen; auf den gleichen Zeitpunkt hatte H. alles Inventar von deren Grundstück zu entfernen. - Der 1944 geborene invalide H. wurde beim Vertragsabschluss durch seinen Beistand J. vertreten; er verstarb am 13. September 2002.