E. Mit Schreiben vom 30. Juni 2004 beantragte der Kreispräsident Alvaschein die vollumfängliche Abweisung der Einsprache unter Kosten- und Entschädigungsfolge. Auf die Begründung der Anträge und die Ausführungen im angefochtenen Entscheid wird, soweit erforderlich, in den nachstehenden Erwägungen eingegangen. Die Beschwerdekammer zieht in Erwägung : 1. Vorweg ist in prozessualer Hinsicht zu klären, ob das erhobene Rechtsmittel als Berufung oder als Beschwerde entgegenzunehmen ist.