In der strafrechtlichen Beschwerde des X., Beschwerdeführer, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. iur. Hans-Jürg Tarnutzer, Hartbertstrasse 1, 7002 Chur, gegen die Einstellungsverfügung des Kreispräsidenten Alvaschein vom 27. Mai 2004, mitgeteilt am 28. Mai 2004, in Sachen gegen den Beschwerdeführer, betreffend Verletzung von Verkehrsregeln (Kostenauflage), hat sich ergeben: 2