d) Zusammenfassend steht demzufolge fest, dass die Absicherung des Fernsehturms mit dem aufgestellten B-Netz zweckmässig und genügend war. Damit wird aber gleichzeitig deutlich, dass der Unfall, wie auch der Gutachter bestätigt, nicht auf mangelhafte Schutzvorkehrungen zurückzuführen ist. Die Ursache für die Unfallfolgen ist laut Ausführungen des Experten vielmehr darin zu suchen, dass das Fahrtempo des jungen Skifahrers zum Zeitpunkt des Sturzes und des Auftreffens auf dem Netz mit ziemlicher Sicherheit über eine zu erwartende mässige Geschwindigkeit hinausgegangen ist (vgl. act. 2.26, S. 9). E. führt zwar aus, dass genaue Angaben über die Fahrstrecke für die annäherungsweise