schwindigkeit darauf einzustellen hat, dass er im Falle eines Sturzes gegen das Hindernis rutschen könnte. Sie durften vielmehr davon ausgehen, dass der verantwortungsbewusste Skifahrer seine Fahrgeschwindigkeit und den Sicherheitsabstand so wählen wird, dass er selbst im Falle eines Sturzes nicht mit möglicherweise erhöhtem Tempo gegen das erkennbare Hindernis prallt. Wie auch der Gutachter abschliessend festhält, war demnach eine Geschwindigkeit, die über mässige Tempi von 25-30 km/h hinausgeht, bei der Annäherung eines Pistenbenutzers an den sichtbaren Fernsehturm unter den gegebenen Geländeverhältnissen nicht zu erwarten (vgl. act. 2.26, S. 9).