flächig auszuweichen. Die Pistenbenutzer waren mithin nicht gezwungen, unmittelbar neben dem Fernsehturm vorbei- oder gar in direkter Linie darauf zuzufahren. Vielmehr stand ihnen genügend Fläche und aufgrund der von weitem gegebenen freien Einsicht auch genügend Zeit zur Verfügung, um ihre Fahrweise und Geschwindigkeit anzupassen und dem Fernsehturm auszuweichen oder die Fahrt abzubremsen. Die Verantwortlichen mussten folglich nicht damit rechnen, dass ein Schneesportler mit höherer Geschwindigkeit in der Falllinie direkt auf das von weit her erkennbare Hindernis zufährt und dabei einen Sprung ausführt, obwohl er sich als verantwortungsvoller Skifahrer bezüglich Fahrweise und Ge-