Der Fernsehturm befand sich in einer Ebene auf der Skipiste, wobei das Pistengelände auch im vorgelagerten Bereich, in dem +C. X. zu Tale fuhr, seinen Sprung ausführte, stürzte und schliesslich ins Netz rutschte, ein eher mässiges Gefälle aufwies. Allein schon aufgrund dieser Geländekonfiguration durften folglich die Verantwortlichen bei der Wahl und Ausgestaltung der Schutzvorkehrungen von mässigen Geschwindigkeiten ausgehen, wie sie der Gutachter seinen Überlegungen zugrunde legt. Dies umso mehr, als der Fernsehturm von weitem frei einsehbar und auf der Piste genügend Raum war, um dem Hindernis gross- 14