Der Experte E. beurteilt die Sicherung des Fernsehturms mittels des B- Netzes als zweckmässig und den geltenden Anforderungen entsprechend (vgl. act. 2.26, S. 5, 6). In Übereinstimmung dazu hat auch G. anlässlich seiner Zeugeneinvernahme bestätigt, dass die Sicherung eines solchen Hindernisses mit einem B-Netz den üblichen Gepflogenheiten entspreche. Die Netze seien robust, würden die Energie absorbieren und genügten im normalen Skiverkehr den Sicherheitserfordernissen vollkommen, da dort nicht die hohen Geschwindigkeiten wie im Rennsport gefahren würden (vgl. act. 2.14, S. 2).