2.13, S. 1). Kommt hinzu, dass gemäss den Angaben von H. und W. sowohl von der Rennorganisation als auch von den Bergbahnbetreibern immer wieder Kontrollen vorgenommen worden sind, wobei geprüft wurde, ob die Netze und übrigen Sicherheitsvorkehrungen richtig montiert waren (vgl. act. 2.3, S. 3; act. 2.4, S. 3). H. erläuterte ausserdem, dass die Aufgabe des Netzes darin liege, bei einem Aufprall nachzugeben, weshalb auch die schwarzen Halterungen, wo das Netz eingehakt sei, nachgeben müssten, damit der Aufprall abgefangen werde. Entsprechend erscheint die von ihm geäusserte Vermutung, dass das Netz „durch den Aufprall angehoben“ worden ist (vgl. act.