Der Experte E. beurteilte gestützt auf die fotografisch festgehaltene Rekonstruktion der Netzaufstellung und die polizeilichen Unfallskizzen den eingehaltenen Sicherheitsabstand zwischen Netz und Hindernis von rund 4 beziehungsweise 4,96 Metern als angemessen und den Stangenabstand als eher sehr 10