2.15, S. 2) betrug die Pistenbreite allein auf der linken Seite des Hindernisses talwärts gesehen von der letzten Stange des aufgestellten B-Netzes bis zum linken Pistenende über 55 Meter. Die Verhältnisse waren folglich keineswegs derart, dass die Schneesportler aufgrund mangelnder Pistenbreite gezwungen waren, das Hindernis beidseits zu passieren respektive nahe daran vorbeizufahren und eine Kollision mit der Gefahrenstelle somit schwierig zu vermeiden gewesen wäre. Vielmehr stand den Pistenbenutzern allein auf der linken Seite des Hindernisses genügend Pistenraum zur Verfügung, um dieses weiträumig und mit sicherem Abstand zu umfahren.