Auf den Fotos ist überdies klar zu erkennen, dass den Schneesportlern auch auf der B.-Piste selbst, trotz des Umstands, dass die Piste laut Polizeirapport offenbar schmaler war als sonst, ein weitläufiger Raum für die Abfahrt zur Verfügung stand (vgl. act. 2.16, Foto Nr. 2, 3 und eingelegte Akten A. X., Foto Nr. 6, 32, 33, 34, 54, 55). Dieser Eindruck wird denn auch durch die Unfallskizzen der Kantonspolizei bestätigt. Gemäss Unfallskizze Nr. 2 (vgl. act. 2.15, S. 2) betrug die Pistenbreite allein auf der linken Seite des Hindernisses talwärts gesehen von der letzten Stange des aufgestellten B-Netzes bis zum linken Pistenende über 55 Meter.