einen für die Skifahrer nicht vermeidbaren, lediglich noch fünf Meter breiten, von Bäumen und einem Baumstrunk gesäumten Engpass, wobei damit gerechnet werden musste, dass der Engpass mit relativ hoher Geschwindigkeit durchfahren wurde, um die anschliessende Gegensteigung zu meistern. Aufgrund dieser besonderen Umstände bestand laut Bundesgericht eine erhöhte Gefahr, dass stürzende Skifahrer gegen den Engpass weitergleiten, dort mit den Bäumen kollidieren und sich dabei schwer verletzen. Die vorliegende Situation an der Unfallstelle ist nun aber -auch wenn Schneemangel herrschte und die Piste gemäss Polizei- 8