Das Hindernis befand sich in einer Ebene auf der Skipiste. Das vorgelagerte Pistengelände zeichnet sich weder durch besonders steiles Gefälle noch durch unübersichtliche Richtungsänderungen, Engpässe oder grössere Kuppen und Hügel aus, welche eine Sichteinschränkung auf den weiteren Pistenverlauf und das darunter liegende Gelände mit sich bringen würden. Vielmehr präsentiert sich die B.-Piste den Schneesportlern in diesem Bereich eher flach abfallend, offen und weit, und das Gelände ist frei überblickbar. Gemäss Polizeirapport (act. 2.1, S. 5) waren auch die Sicht- und Wetterverhältnisse zum Unfallzeitpunkt gut.