Zur Abklärung des genauen Unfallhergangs und der Todesursache wurde unter anderem die Obduktion des Verstorbenen am Institut für Rechtsmedizin des Rätischen Kantons- und Regionalspitals Chur angeordnet sowie ein biomechanisches Gutachten bei der Arbeitsgruppe für Unfallmechanik an der ETH Zürich und eine Expertise zu den sicherheitstechnischen Fragen auf Skipisten bei E. eingeholt. Auf Antrag von B. X. und A. X., den Eltern des Verstorbenen, wurde zudem ein gerichtsmedizinisches Gutachten beim Institut für Rechtsmedizin St. Gallen in Auftrag gegeben. 3