B. Am 4. Januar 2002 eröffnete die Staatsanwaltschaft Graubünden eine Strafuntersuchung betreffend F.: Tödlicher Skiunfall zum Nachteil von +C. X.. Zur Abklärung des genauen Unfallhergangs und der Todesursache wurde unter anderem die Obduktion des Verstorbenen am Institut für Rechtsmedizin des Rätischen Kantons- und Regionalspitals Chur angeordnet sowie ein biomechanisches Gutachten bei der Arbeitsgruppe für Unfallmechanik an der ETH Zürich und eine Expertise zu den sicherheitstechnischen Fragen auf Skipisten bei E. eingeholt.