bei alleiniger Verfolgung des Übertretungstatbestandes nötig gewesen wären, weshalb über diese Kosten nicht vorab entschieden werden kann. 4. Für das Beschwerdeverfahren werden keine Kosten erhoben. 8 Demnach erkennt die Beschwerdekammer : 1. Die Beschwerde wird gutgeheissen und Ziff. 1 des angefochtenen Entscheids aufgehoben. 2. Für das Beschwerdeverfahren werden keine Kosten erhoben. 3. Mitteilung an: __________ Für die Beschwerdekammer des Kantonsgerichts von Graubünden Der Vizepräsident: Die Aktuarin: