In analoger Anwendung dieser Bestimmung bleibt es nach der Praxis auch dann bei einer blossen Kostenmeldung, wenn die Untersuchung in einzelnen Punkten eingestellt und nur in einem Teil Anklage erhoben beziehungsweise die Sache dem zuständigen Richter mit dem Antrag unterbreitet wird, die weitere Verfolgung gegen den gleichen Angeschuldigten im Strafmandatsverfahren an die Hand zu nehmen. Dies erlaubt es, im abschliessenden Entscheid in Kenntnis des ganzen Verfahrensablaufs über die Verteilung aller bislang aufgelaufenen Untersuchungs- und Gerichtskosten zu befinden, also auch in Bezug auf jene Tatbestände, in denen die Untersuchung