A. Am Nachmittag des 12. Oktober 2003 beabsichtigte der 13 ½ -jäh- rige, in A. wohnhafte Schüler B., seine Grossmutter in C. zu besuchen. Als er sich gegen 15 Uhr unterhalb C. in der Nähe des Hofes von X. und des Wohnhauses von D. befand, liefen ihm zwei knurrende Hunde entgegen. B. rannte darauf den Weg in Richtung E. hinunter. Die Hunde verfolgten ihn, und einer von ihnen biss den Knaben ins Gesäss; die Bissverletzung wurde im Spital F. ambulant behandelt. Die Mutter des Schülers stellte gleichentags Strafantrag gegen die verantwortlichen Hundehalter wegen einfacher Körperverletzung.