In der strafrechtlichen Beschwerde des X., Beschwerdeführer, gegen den Entscheid des Bezirksgerichtspräsidenten J. vom 20. April 2004, mitgeteilt am 26. April 2004, in Sachen gegen den Beschwerdeführer, betreffend Kostentragung (Einstellungsverfügung), hat sich ergeben: 2