4.12, vermerktes Dokument 4). Wohl ist aus diesem Schreiben zu schliessen, dass nach Auffassung von P. B. X. von seiner Mutter finanziell abhängig war und er auch auf die Übertragung der Liegenschaft drängte. Es ist jedoch nicht im Entferntesten davon die Rede, dass B. X. irgendwelchen unzulässigen Druck ausübte, seine Mutter schlecht behandelte oder diese gar nicht in der Lage gewesen wäre, sich eine eigene Meinung zu bilden. Vielmehr ergibt sich aus diesem Schreiben, dass die Frage der Übertragung der Liegenschaft schon vor dem Spitalaufenthalt von C. X. offen erörtert wurde und Letzere wiederholt in Anwesenheit von P. versprochen hat, das Haus auf ihren Sohn zu überschreiben.