Beilage 9) enthält jedoch überhaupt keine Aussage über den angeblich physisch und/oder psychisch schlechten Zustand von C. X., sondern lediglich eine Bestätigung ihres Aufenthalts im Spital vom 20. April bis 17. Mai 1999. Tatsächlich verliess sie gemäss Journalauszug das Spital am 24. April 1999 - dem Tag, als der Kaufvertrag abgeschlossen wurde - mit einer entsprechenden Erlaubnis (vgl. act. 4.12, vermerktes Dokument 3), was wohl schwerlich der Fall gewesen wäre, wenn C. X. sich in einem derart kritischen Zustand, wie ihn der Beschwerdeführer behauptet, befunden hätte.