Bei den Akten liegt ein Schreiben des Beschwerdeführers vom 27. Mai 2001 (act. 4.12, vermerktes Dokument 1), worin er bereits dieselben Vorwürfe wie in der Eingabe vom 15. August 2002 gegenüber B. X. und E. erhebt. Zu erwähnen ist ferner das Schreiben von Dr. G., dem Rechtsvertreter des Beschwerdeführers, vom 18. Februar 2002 (act. 4.12, vermerktes Dokument 2). Auch in diesem Schreiben wird der Beschwerdegegner im Zusammenhang mit dem Verkauf der Liegenschaft in F. deliktischer Machenschaften bezichtigt. Gleiches ergibt sich aus einem Schreiben des Beschwerdeführers vom 16. April 2002 (act. 4.2, Beilage 15 zur Strafanzeige).